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Elternzeit für Väter – Deine Rechte

Elternzeit für Väter – Deine Rechte
Josh Willink | Pexels

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Die Zahl der Väter die in Elternzeit gehen steigt. Dennoch sind es immer noch überwiegend Mütter, die eine längere Elternzeit wahrnehmen. Welche Rechte du hast, wie lange du in Elternzeit gehen darfst und was es mit dem Bindungszeitraum auf sich hat, darüber berichtet die Elterngeld- und Elternzeitexpertin Yvonne Nagel von elterngeld.de als Gastautorin.

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Liebe Väter,

Ich finde es wahnsinnig schön zu hören, dass immer mehr Männer in Elternzeit gehen. Doch so oft erreichen uns Fragen zur Dauer und den grundsätzlichen Rechten, dass ich hier gern einmal mit ein paar Dingen aufräumen möchte.

Was ist Elternzeit?

„Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.“ So lautet die offizielle Erklärung auf der Webseite des Familienportals der Bundesregierung. Soweit so einfach. Aber wie unsexy klingt bitte „unbezahlt“? Ich kann euch beruhigen, denn das ist nur die halbe Wahrheit.

  1. In dieser Zeit könnt ihr in der Regel Elterngeld bekommen, was ja auch eine Art von Bezahlung ist
  2. Ihr dürft in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen und bekommt Gehalt und Elterngeld parallel

Das klingt doch schon besser, oder? Weiterhin hält sich ein Gerücht sehr hartnäckig: Väter könnten nur zwei Monate Elternzeit mit ihrem Kind verbringen. Dahinter steckt jedoch eine Voraussetzung für das Elterngeld. Schauen wir einmal genauer hin:

Ist der Anspruch auf Elternzeit für Väter und Mütter identisch?

Ja, ist er. Grundsätzlich hat jeder Elternteil einen Anspruch von 36 Monaten Elternzeit je Kind. Diese kannst du in bis zu drei Abschnitte einteilen. Davon darfst du bis zu 24 Monate für die Zeit zwischen dem 3. und dem 8 Geburtstag aufsparen.

Häufig ergibt sich die Aufteilung 12+2 Monate. Das bedeutet, dass ein Elternteil für 12 Monate in Elternzeit geht und der andere für zwei Monate. Diese Variante ist bekannt aus dem Bereich Elterngeld.

Es sind nämlich mindestens 2 Monate Elternzeit erforderlich, um überhaupt Elterngeld beziehen zu können. Diese zwei Monate heißen Partnermonate und erhöhen die regulären 12 Monate Elterngeld auf insgesamt 14 Monate.

Wie nimmst du Elternzeit?

Umgangssprachlich ist von einem Antrag auf Elternzeit die Rede. Das stimmt nicht so ganz. Genauer gesagt informierst du deinen Arbeitgeber darüber, dass du Elternzeit nimmst. Wichtig sind zwei Dinge:

  1. Der Zeitpunkt wann du deinen Arbeitgeber informierst und
  2. Die Beachtung des sogenannten Bindungszeitraumes

Der Zeitpunkt ist deswegen so wichtig, weil bei Vätern nicht bereits ab dem ersten Tag der Schwangerschaft der besondere Kündigungsschutz besteht. Dieser beginnt bei Elternzeit für Kinder unter 3 Jahren ab frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Elternzeit-Termin.

Spätestens 7 Wochen vor dem Elternzeitbeginn musst du deinen Arbeitgeber informieren. Bei Kindern ab 3 Jahren gilt eine Frist von 14 bzw. 13 Wochen vorher. Es bleibt also nur eine einzige Woche, um das Schreiben bei deinem Arbeitgeber einzureichen. Ab dieser Woche bist du vor einer Kündigung besonders geschützt.

Was ist mit dem Bindungszeitraum gemeint? Der Bindungszeitraum sind zwei Jahre ab der ersten Inanspruchnahme von Elternzeit. Liste in deinem Anschreiben daher unbedingt alle Zeiträume für die nächsten zwei Jahre (in denen du in Elternzeit gehen möchtest) für den Arbeitgeber auf.

Das betrifft dich insbesondere, wenn du die Elternzeitmonate nicht am Stück nehmen möchtest. Angenommen du planst im 1. Lebensmonat und im 13. Lebensmonat Elternzeit zu nehmen. In diesem Fall müssen beide Zeitraume in deinem ersten Antrag enthalten sein. Anderenfalls darf der Arbeitgeber sich auf diesen Bindungszeitraum berufen und den zweiten Monat ablehnen.

Ein Tipp: Wenn du gleich im ersten Monat mit deiner Frau in Elternzeit gehen möchtest, beantragst du die Elternzeit ausgehend vom errechneten Geburtstermins (ET).

Aber Achtung: kommt das Kind später auf die Welt, schuldest du bis zur Geburt dennoch deine Arbeitsleistung.

Was sind Vor- und Nachteile von gesplitteten Elternzeitmonaten?

Wenn du deine Elternzeitmonate aufteilst, dann informierst du deinen Arbeitgeber auf einmal über alle Zeiträume in den nächsten zwei Jahren. Der besondere Kündigungsschutz gilt nur für die 8 bzw. 7 Wochen vor Beginn deiner Elternzeit und die Elternzeit selbst.

In der Zeit nach dem ersten Abschnitt und dem Beginn des weiteren Abschnitts bist du regulär nach den gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen kündbar. Das kann in kritischen Fällen ein Nachteil sein.

Nimmst du die Elternzeit am Stück, bleibt der Schutz die gesamte Zeit über bestehen und erst nach Ende deiner Elternzeit gelten wieder die regulären Kündigungsfristen.

Bleiben wir bei der Annahme, dass du die Elternzeit von zwei Monaten an einem Stück nimmst. Hier kommt es zu einer nicht unbedeutenden Besonderheit.

Der Arbeitgeber kann aufgrund deiner Abwesenheit wegen der Elternzeit einen Teil deines Jahresurlaubs kürzen. Das gilt jedoch nur, wenn du nicht in deiner Elternzeit in Teilzeit weiterarbeitest. Dazu gleich mehr.

Der Arbeitgeber kann (!!) für jeden vollen Kalendermonat deiner Abwesenheit 1/12 deines Urlaubsanspruchs kürzen. Die meisten Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit jedoch und teilen dir die Kürzung mit dem Bestätigungsschreiben über die Elternzeit mit.

Leider gibt es keinen Zeitpunkt bis wann dein Arbeitgeber diese Kürzung erklären muss. Dies kann also auch noch nach deiner Rückkehr aus der Elternzeit geschehen. Wurde das Arbeitsverhältnis bereits beendet, ist diese Kürzung nicht mehr zulässig.

Wenn dein Kind nicht am 1. Tag eines Monats geboren wurde, kannst du die Kürzung zumindest teilweise umgehen. Hierfür nimmst du deine Elternzeit nach Lebensmonaten.

Übrigens: Auch für das Elterngeld ist diese Wahl für die Elternzeit am besten. So kann keine Gehaltszahlung mit einer Elterngeldzahlung zusammenfallen. Dies führt sonst nämlich in der Regel zu einer Kürzung deines Elterngeldes.

Beispiel 1: Leon ist am 5. Mai geboren. Du nimmst Elternzeit im 1. Lebensmonat (5. Mai- 4. Juni) und im 6. Lebensmonat (5. Oktober -4. November)

Lösung: Der Arbeitgeber darf keinen Urlaub kürzen, weil du in keinem der betroffenen Kalendermonate vollständig abwesend bist.

Beispiel 2: Wie Beispiel 1, jetzt nimmer du Elternzeit in den ersten zwei Lebensmonaten (5. Mai – 4. Juli)

Lösung: Du bist im Mai und im Juli teilweise abwesend, aber du fehlst den kompletten Juni auf der Arbeit. Daher dürfte der Arbeitgeber dir 1/12 deines Jahresurlaubs kürzen.

Teilzeitarbeit in der Elternzeit, geht das?

Ja, das geht. Pro Woche darfst du bis zu 30 Stunden in Elternzeit arbeiten. Es zählt die Stundenzahl im Durchschnitt des Lebensmonats, nicht Kalendermonat. Dies ist auch in Bezug auf das Elterngeld sehr wichtig.

Die Betrachtung erfolgt immer nach Lebensmonaten des Kindes. Ob du jetzt in Teilzeit oder Elternzeit-Teilzeit die 30 Stunden arbeitest, mag auf den ersten Blick vielleicht keinen Unterschied machen. Allerdings unterliegst du in Elternzeit-Teilzeit dem besonderen Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dir in Elternzeit-Teilzeit nicht kündigen.

Arbeitest du während der Elternzeit in Teilzeit, hast du regulär Anspruch auf Erholungsurlaub. Die Urlaubstage richten sich nach der Anzahl der Arbeitstage. Sind diese im Vergleich zu vor der Geburt identisch und du arbeitest nur weniger Stunden, darf dein Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden.

Der Arbeitgeber darf nur eine Kürzung vornehmen, wenn es weniger Arbeitstage als vorher sind. Die Berechnung der Kürzung deines Jahresurlaubes muss jedoch für den Zeitraum der Vollzeit- und der Teilzeitarbeit getrennt erfolgen.

Abschließend noch ein Hinweis zum Elterngeld bei Teilzeitarbeit. Es ist sinnvoll bei einem Hinzuverdienst das Elterngeld Plus zu wählen. In der Regel werden die Partnermonate mit Basiselterngeld bevorzugt, besonders wenn es sich um eine Vollzeitelternzeit handelt. Der Bezug von Elterngeld Plus ist hier jedoch möglich. Auch, wenn es nur zwei Monate sind.

Wenn dich das Thema Elterngeld interessiert, schau dir am besten unseren Elterngeldkurs und unsere Elterngeldberatung an. Bei elterngeld.de helfen wir werdenden Eltern, die beste Elterngeldkonstellation zu wählen, klären Probleme und verhelfen den Eltern zu mehr Elterngeld.

Geburtsvorbereitung und Rückbildungskurse

Da momentan einige Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse ausfallen, wollen wir dir den Online-Geburtsvorbereitungskurs* und den Online-Rückbildungskurs* von Hebamme Nadine Beermann ans Herz legen. Ob dieser aufgrund der derzeitigen Situation von der Krankenkasse übernommen werden kann, erfragst du am Besten bei deiner Krankenkasse.

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