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Du hast grad einen neuen Job angenommen und befindest dich noch in der Probezeit. Und dann passiert es: Du bist schwanger! Und was jetzt? Kann ich gekündigt werden? Soll ich es meinem Chef sagen? Wenn ja, wann? Diese und weitere Fragen tauchen dann ganz natürlich auf. Das Gesetz hat hierzu klare Antworten. Allerdings solltest du auch persönlich abwägen, wie du handelst.
Kündigung in der Schwangerschaft
Innerhalb der Probezeit, die für gewöhnlich 3 bis 6 Monate dauert, kann dein Betrieb dir ohne Angabe von Gründen kündigen. Während der Schwangerschaft allerdings nicht! Dank dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) stehen schwangere Frauen und jene, die grad Mutter geworden sind, unter besonderem Schutz. Das gilt gleichermaßen für die Probezeit sowie die Zeit danach. Dieser Kündigungsschutz greift auch, wenn du geringfügig beschäftigt oder Auszubildende bist.
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann dir noch gekündigt werden. Dazu zählen Fälle, in denen deine Firma insolvent geworden ist oder aufgrund von Fehlverhalten deinerseits. Von deinem Widerspruchsrecht kannst du auch in diesen Fällen noch Gebrauch machen und mit deinem Anwalt gegen die Sache vorgehen.
Das Mutterschutzgesetz schreibt auch vor, dass du sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht mehr arbeiten darfst. Bekommst du Mehrlinge oder kommt dein Baby zu früh, dann darfst du erst zwölf Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten.
Und was ist mit befristeten Arbeitsverträgen?
Auch hier gilt der Kündigungsschutz und das Mutterschutzgesetz. Der Unterschied liegt darin, dass ein befristeter Vertrag wie gewohnt einfach ausläuft und nicht vom Arbeitgeber verlängert werden muss. Sollte dein Betrieb dir eine Vertragsverlängerung anbieten, ohne dass er von deiner Schwangerschaft weiß, darfst du lügen. Fragen nach einer geplanten oder bestehenden Schwangerschaft sind nämlich rechtswidrig.
Manche Firmen verlängern auch aus der Furcht vor deinem längeren Ausfall, z.B. durch Elternzeit, solche Verträge nicht. Kannst du dem Chef nachweisen, dass er deinen Vertrag nur aufgrund deiner Schwangerschaft nicht verlängert, dann stellt das eine Diskriminierung dar und dagegen kann juristisch vorgegangen werden.
Wann erfährt es der Chef?
Damit der Kündigungsschutz überhaupt gilt, muss dein Chef auch Bescheid wissen. Und wann sagst du es ihm? Am besten sofort. Jedoch warten auch einige Paare bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW). Sie befürchten in den ersten 12 Wochen das Risiko einer Fehlgeburt. Sollte dieser Fall eintreten, erlischt auch der Mutterschutz, denn damit entfällt die Voraussetzung: die Schwangerschaft.
Du erhälst eine Kündigung, bist schwanger und dein Chef weiß noch nichts davon? Dann hast du noch zwei Wochen Zeit ihn von deiner Schwangerschaft zu unterrichten. In Ausnahmefällen muss die Kündigung auch jenseits der zwei Wochen zurückgenommen werden: z.B. wenn du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Schwanger warst, davon aber erst später erfahren hast. Wichtig ist deinem Arbeitgeber dann sofort Bescheid zu geben.
Bedenke bitte auch, dass es in manchen Berufen äußerst wichtig ist, dass die Mutterschutzbestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden das Ungeborene und du geschützt. Wenn du mit Kindern, Tieren, in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, in der Pflege oder im Labor arbeitest, könntest du zu dieser Berufsgruppe gehören. Auch ständiges, schweres heben und große Lautstärke an deinem Arbeitsplatz können zu besonderen Bestimmungen führen. Unter Umständen kann deine Tätigkeit auch zu einem Beschäftigungsverbot oder Teilbeschäftigungsverbot führen.
Geburtsvorbereitung und Rückbildungskurse
Da momentan einige Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse ausfallen, wollen wir dir den Online-Geburtsvorbereitungskurs* und den Online-Rückbildungskurs* von Hebamme Nadine Beermann ans Herz legen. Ob dieser aufgrund der derzeitigen Situation von der Krankenkasse übernommen werden kann, erfragst du am Besten bei deiner Krankenkasse.